Rechtsanwalt Johannes Goetz

Klamert & Partner Rechtsanwälte
80336, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Kreditrecht, Verbraucherkreditrecht, Verbraucherschutz Internationales Wirtschaftsrecht
09.01.2017

Emanuel Miftar: Unerlaubtes Einlagengeschäft - Schadensersatz für Anleger

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27.12.2016 angeordnet, dass Herr Emanuel Miftar das von ihm ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft abwickeln muss. Er muss die Gelder unverzüglich und vollständig per Überweisung an die Anleger zurückzahlen.

Die BaFin führt in ihrer aktuellen Meldung zur Begründung aus, dass Herr Emanuel Miftar „unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums“ angenommen habe. Hierfür benötigt er aber nach dem Gesetz die schriftliche Erlaubnis der BaFin, § 32 Abs. 1 KWG. Da er diese Erlaubnis offenbar nicht besitzt, hat die BaFin seinem Treiben jetzt ein abruptes Ende bereitet und die Abwicklung angeordnet.

Anleger: Schadensersatz prüfen lassen!

Für Anleger bedeutet dies, dass sie ihr gesamtes Geld sofort zurück fordern können. Anleger können unter Umständen auch Schadensersatzansprüche haben. Der Bundesgerichthof hat bereits mehrfach entschieden, dass § 32 KWG ein sogenanntes „Schutzgesetz“ im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB ist (zuletzt im Jahr 2015 mit dem Urteil v. 7. Juli 2015 - VI ZR 372/14). Wer schuldhaft gegen ein solches „Schutzgesetz“ verstößt und dabei anderen Schaden versursacht, ist ihnen zum Ersatz verpflichtet. Insbesondere können Anleger möglicherweise - über die Rückzahlung der angelegten Gelder hinaus - entgangenen Gewinn verlangen, wenn sie das Geld an anderer Stelle gewinnbringend investiert hätten.

Anleger können aber u. U. auch von Beratern, Vermittlern und Vermittlungsgesellschaften Schadensersatz verlangen. Finanzberater müssen ihre Kunden anleger- und anlagegerecht beraten. Sie müssen auch prüfen, ob ein Anlagekonzept plausibel ist und, ob eine Erlaubnis nach der BaFin erforderlich ist. Liegt eine Erlaubnis nicht vor, müssen Berater ihren Kunden dies mitteilen - und dürfen die Anlage nicht empfehlen.

Betroffene Anleger sollten sich umgehend an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt wenden, um prüfen zu lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen. Die Kanzlei KMP3G Klamert Mahr + Partner hat jahrzehntelange Erfahrung im Kapitalanlagerecht. Ansprechpartner für alle Fragen zu unerlaubten Einlagengeschäften ist Rechtsanwalt Johannes Goetz.

Johannes Goetz, Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht, Bankrecht und Kapitalanlagerecht