Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Jean-Claude Bisenius

75245, Neulingen
Rechtsgebiete
Insolvenzrecht Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Internationales Wirtschaftsrecht
22.08.2014

Eigenverwaltung und Schutzschirm-Verfahren in Baden-Württemberg - Zwischenbilanz der ersten 2 Jahre

Das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“, kurz „ESUG“, trat als Teil der Insolvenzordnung (InsO) am 01.03.2012 in Kraft. Ziel des ESUG ist es, Unternehmen in Schieflage frühzeitig die eigenständige Sanierung unter Insolvenzschutz zu ermöglichen. 

bisenius. manage-consult www.bisenius.de , eine  auf die Sanierung von Unternehmen spezialisierte Beratungs- und Interimsmagementgesellschaft mit Sitz in Baden-Württemberg hat jetzt die Anzahl und den Verlauf der ESUG-Fälle im Ländle in den ersten 2 Jahren seit Bestehen des Gesetzes analysiert. Ausgewertet wurden Fälle, bei denen der Insolvenzantrag gemäß § 270a InsO (Eigenverwaltung) bzw. § 270b InsO (Schutzschirmverfahren) im Zeitraum zwischen 01.03.2012 und 28.02.2014 bei einem der 24 Insolvenzgerichte in Baden-Württemberg gestellt wurde.
 
Demnach gab es in den ersten zwei Jahren in Baden-Württemberg insgesamt 69 Anträge auf ein ESUG-Verfahren. Diese verteilten sich zur Hälfte (34 Fälle) auf die vorläufige Eigenverwaltung und auf das Schutzschirmverfahren (35 Fälle).

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