Rechtsanwalt herfbert neske

Rechtsgebiete
Verwaltungsrecht
20.12.2012

Erschließungsbeitragssatzungen nach dem Bundesbaugesetz

Das Bundesbaugesetz wurde am 1.7.1987 durch das Baugesetzbuch abgelöst. Es gibt heute noch Kommunen, deren Erschließungsbeitragssatzung auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes basieren und danach auch Erschließungsbeiträge erheben. Eine Änderung oder Neufassung der Satzung nach dem Baugesetzbuch wurde nicht vorgenommen.  Besteht hierzu eine Verpflichtung?