Rechtsanwältin Friederike Kellotat

Rechtsprodukt

Beratung zum gemeinsamen und alleinigen Sorgerecht

Beratung zu den familienrechtlichen Fragestellungen zum gemeinsamen und alleinigen Sorgerecht

Angebot

Sorgerechtsberechtigte Personen können über die kindlichen Belange bestimmen. Zur elterlichen Sorge gehören neben Erziehung und Beaufsichtigung auch die Inbesitznahme und Verwaltung des Vermögens sowie die Vertretung des Kindes in allen Lebensbereichen. Grundsätzlich hat jedes Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und sowohl Vater als auch Mutter sind zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet.

Beim familiären Zusammenleben, in dem Vater und Mutter eines minderjährigen Kindes miteinander verheiratet sind, steht ihnen die elterliche Sorge grundsätzlich gemeinsam zu. Bei in Scheidung bzw. Trennung lebenden und gegebenenfalls zerstritten Eltern, haben diese jedoch die Möglichkeit, für sich das alleinige Sorgerecht beim Familiengericht zu beantragen. Entscheidende Kriterien für die Entscheidungsfindung des Gerichts sind u.a. die Bindungen des Kindes an den jeweiligen Elternteil, das soziale Umfeld und die Aufrechterhaltung dieser Bindungen.

Ein Rechtsanwalt kann sie zu den Rechtsfolgen von gemeinsamen und alleinigem Sorgerecht beraten, eine einvernehmliche Sorgerechtsregelung in einer Elternvereinbarung für sie dokumentieren sowie bei Streit über das Sorgerecht außergerichtlich und gerichtlich vertreten.

Möchten sie sich zum gemeinsamen und alleinigen Sorgerecht beraten lassen, sollten sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht beraten lassen. Dieser wird ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und ihnen die weitere Vorgehensweise aufzeigen.

Ablauf der Rechtsberatung

1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

  1. Sie stellen eine Beratungsanfrage
  2. Wir schalten die Frage nach Prüfung für den Anwalt frei.
    Falls Rückfagen entstehen melden wir uns bei Ihnen
  3. Der Anwalt kann nun direkt mit Ihnen in Kontakt treten

Anfrage

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