Rechtsanwältin Frauke-Maria Oehl

ich bin seit 1975 Rechtsanwältin, zunächst im Rahmen der väterlichen Großkanzlei - später Noerr, dann 13 Jahre in Sozietät mit Graf Westphalen immer. im Familienrecht speziell tätig und anschließend dann spieziell Erbrecht und Medizinrecht ..
80797, München
Rechtsgebiete
Familienrecht Erbrecht Medizinrecht

Rechtsprodukt

Beratung zur Durchsetzung oder zur Abwehr eines Pflichtteilsanspruchs

Beratung zur Durchsetzung oder zur Abwehr eines Pflichtteilsanspruchs und Vertretung bei gerichtlicher Geltendmachung eines Pflichtteilanspruchs

Angebot

Der gesetzliche Pflichtteil an einer Erbmasse sichert einem nahen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass des Verstorbenen und kann gegenüber der Erbengemeinschaft geltend gemacht werden. Voraussetzung für das Entstehen des Pflichtteilsanspruchs ist dabei immer, dass der Pflichtteilsberechtigte nach gesetzlicher Erbfolge Erbe geworden wäre. Der Pflichtteilsanspruch bestimmt sich aus dem Gesetz, die Höhe hängt von der gesetzlichen Erbquote sowie von der Höhe des Nachlasses ab.

Möchte der Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteil einfordern oder einklagen, hat dieser die Höhe seines Pflichtteilanspruchs zu beziffern. Das kann er aber nur, wenn er weiß, wie hoch der Nachlass ist. Daher muss der Berechtigte darüber von der Erbengemeinschaft erst Auskunft verlangen.

Ein Rechtsanwalt kann sie bei der Prüfung des Bestehens und der Höhe des Pflichtteilsanspruchs beraten, die Kommunikation mit dem Pflichtteilsberechtigten bzw. mit der Erbengemeinschaft übernehmen und den Pflichtteilsanspruch erforderlichenfalls gerichtlich durchsetzen oder abwehren.

Möchten sie einen Pflichtteilsanspruch prüfen lassen oder brauchen sie Unterstützung bei der Durchsetzung oder der Abwehr eines Pflichtteilsanspruchs, dann sollten sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht beraten lassen. Dieser wird ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und ihnen die weitere Vorgehensweise aufzeigen.

Ablauf der Rechtsberatung

1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

  1. Sie stellen eine Beratungsanfrage
  2. Wir schalten die Frage nach Prüfung für den Anwalt frei.
    Falls Rückfagen entstehen melden wir uns bei Ihnen
  3. Der Anwalt kann nun direkt mit Ihnen in Kontakt treten

Anfrage

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