Rechtsanwältin Franziska Richardt

Kanzlei Momen
52070, Aachen
Rechtsgebiete
Strafrecht Verkehrsrecht Familienrecht
21.03.2014

Punktereform in Flensburg kommt im Frühsommer!

Sicherer, gerechter und übersichtlicher soll das neue Fahreignungsregister (FAER) werden, dass ab dem 01. Mai 2014 das bisherige Verkehrszentralregister (VZR) ablöst. In Zukunft werden nur noch solche Ordnungswidrigkeiten mit Punkten geahndet, die einen direkten negativen Einfluss auf die Sicherheit im Straßenverkehr haben. Statt bisher 7 erhalten Verkehrssünder nur noch maximal 3 Punkte für ein einzelnes Vergehen. Dementsprechend wird auch die gesamte Punkteskala angepasst und die maximal erreichbaren Punkte, die zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, von 18 auf 8 herabgesetzt.

Sämtliche Punkte werden Anfang Mai vom alten System in das neue übertragen – bis auf solche, die man für Vergehen bekommen hat, die zukünftig keinen Eintrag auf das Punktekonto nach sich ziehen, wie zum Beispiel das Einfahren in eine Umweltzone ohne entsprechende Umweltplakette. Ebenfalls reformiert wird der Abbau von Punkten: Die Fristen für eine Verjährung werden für den Punktesünder konkretisiert und dadurch besser nachvollziehbar. Jeder Punkt baut sich in Zukunft für sich selbst ab, eine Verlängerung aufgrund einer erneuten Ordnungswidrigkeit entfällt. Die Abbaufrist variiert je nach Härte des Vergehens: 1 Punkte baut sich nach 2,5 Jahren ab, 2 Punkte einer Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot oder einer Straftat in 5 Jahren und 10 Jahre dauert es, bis sich 3 Punkte einer Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis abbauen. Auf nachfolgender Seite sind die Änderungen des Bußgeldkatalog übersichtlich dargestellt.

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