Rechtsanwältin Franziska Richardt

Kanzlei Momen
52070, Aachen
Rechtsgebiete
Strafrecht Verkehrsrecht Familienrecht
26.08.2014

Die Kosten eines Fahrzeugs – Alles einkalkulieren

Die Kosten eines Fahrzeugs lassen sich in zwei Kategorien unterteilen:

  1. Die Anschaffungskosten (inkl. der Anschaffungsnebenkosten)
  2. Die laufenden Kosten

Unter den Anschaffungs(neben)kosten versteht man natürlich den Kaufpreis an sich. Daneben kommen noch einmalige Kosten z.B. beim Straßenverkehrsamt oder beispielsweise ein Wunschkennzeichen hinzu.

Die laufenden Kosten eines Fahrzeugs kann man in drei Gruppen unterteilen:

  1. Die Kfz-Steuer
  2. Die Versicherung
  3. Der Kraftstoff

Die Kosten für den Kraftstoff hängen von der Fahrweise, der gefahrenen Kilometer und auch vom Wohnort ab. Beispielsweise tanken wir an der Grenze zu den Niederlanden den Diesel immer etwas günstiger als der Rest Deutschlands. Dafür ist dort i.d.R. das Benzin etwas teurer. Das wiederum tanken wir in Belgien :)

Bei den Kosten für die Versicherung hängt viel vom Fahrzeug, dem Fahrer, seiner Schadensfreiklasse und natürlich auch vom versicherndem Unternehmen ab. Hier lohnt sich definitiv ein Vergleich. Kleiner Tipp: Wenn man (Groß-)Eltern hat, die selbst nicht mehr so oft fahren, kann man unter Umständen deren Schadensfreiheitsklasse übernehmen. Sprechen Sie einfach einmal mit der Versicherung.

Bei der Kfz-Steuer hat man dagegen nicht sehr viel Spielraum. Sie wird von den Behörden entsprechend des Hubraums und des Alters des Fahrzeug festgelegt. Das Gute an diesen Kosten ist, dass man die Kfz-Steuer selbst berechnen kann. So kann man von vorne herein diese jährlichen Ausgaben ermitteln und so in die Kalkulation pro oder contra Fahrzeug mit einfließen lassen.

Wer die Kosten einer Fahrzeuganschaffung sorgfältig kalkuliert, der hat später weniger Probleme mit dem Einkommen auszukommen. Ich erlebe häufiger, wie gerade junge Menschen sich und ihr Einkommen überschätzen und gleich mit dem ersten Job schon teure Finanzierungsverträge eingehen.

Gerade wenn man befristete Verträge haben sollte – was mittlerweile durchaus nicht unüblich ist – sollte man sich mit kostspieligen Anschaffungen etwas zurückhalten. So gibt es auch kein böses Erwachen und keine persönliche Insolvenz, die einen ein Leben lang verfolgen kann.

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