Rechtsanwältin Franziska Richardt

Kanzlei Momen
52070, Aachen
Rechtsgebiete
Strafrecht Verkehrsrecht Familienrecht
12.10.2013

300 Geblitze beim Blitzer-Marathon – Nicht immer zurecht

Am 10. Oktober fand der bundesweite Blitzer-Marathon statt. Bundesweit der erste, in Nordrhein-Westfalen der fünfte. Er geht im Übrigen in NRW noch weiter. Für die Städteregion Aachen finden Sie die Blitzerstellen übrigens hier.

Die Ankündigung des Blitz-Marathons zeigte Wirkung. Die Polizeit NRW spricht von 20% weniger Rasern durch die Blitzaktion. Experten sprechen aber auch davon, dass die Wirkung einer solchen Maßnahme nur zwei Wochen anhält. Danach wird wie gewohnt gerast.

Trotz Ankündigung sind der Polizei in Nordrhein-Westfalen erneut 300 Raser in die Blitze gefahren. Einige lernen es halt nie. Der kurioste Fall war wohl der eines Fahrers, der geblitzt wurde, rausgewunken wurde, mit Vollgas weitergefahren ist und erneut in eine Radarfalle gefahren ist. Ein außergewöhnliches Beispiel von Dummheit, das vor allem hätte Menschenleben gefährden können.

Muss denn jedes Blitzergebnis richtig sein?

“Nein!”, sagt Fachanwalt für Verkehrsrecht Osama Momen, der kürzlich im Magazin Focus zu einem der Top-Anwälte Deutschlands von Kollegen gewählt wurde. Gerade bei der mobilen Messung und bei diesen kalten Temperaturen sind Messwerte durchaus in Frage zu stellen. Denn: Je kälter es draußen ist, desto schneller werden die Akkus der mobilen Messgeräte verbraucht und desto ungenauer ist die Messung.

Herr Momen geht sogar weiter und sagt, dass bei Minustemperaturen grundsätzlich Fehlmessungen an der Tagesordnung stehen und dies auf jeden Fall anzuzweifeln sind.

Was tun bei Zweifeln am Messergebnis?

Wenn Sie also ernsthafte Zweifel haben, dass das Messergebnis korrekt ist, dann sollten Sie am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen und die Sache von diesem überprüfen lassen. In den oben erwähnten 300 Fällen droht den Fahrern ein Fahrverbot. Zumindest kann der Anwalt diese Strafe abwenden. Man selbst hat hierzu nicht die Gelegenheit, da nur der Rechtsanwalt ein Akteneinsichtsrecht besitzt.

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