Rechtsanwältin Franziska Richardt

Kanzlei Momen
52070, Aachen
Rechtsgebiete
Strafrecht Verkehrsrecht Familienrecht
19.03.2014

[Infografik] Änderungen im Bußgeldkatalgo ab Mai 2014

Der 01.05.2014 wird für alle Autofahrer in Deutschland zu dem wohl wichtigsten Tag in diesem Jahr! Anfang Mai tritt das neue Fahreignungsregister (FAER) in Kraft und löst damit den aktuellen Bußgeldkatalog ab. Mit dem neuen Register finden grundlegende Veränderungen des Flensburger Punktesystems statt. Viele Autofahrer haben auf diesen Tag gewartet, denn nun soll es gerechter in Sachen Ordnungswidrigkeiten ablaufen.

Die Punkteverteilung ändert sich grundlegend: Für eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat erhalten Verkehrssünder maximal 3 Punkte. Somit füllt sich das Punktekonto schneller, denn statt den bisherigen 18 Punkten werden nur noch 8 benötigt, um den Führerschein zu verlieren.
Außerdem werden Sünden, welche die Verkehrssicherheit nicht beeinflussen, ab Mai nicht mehr mit Punkten geahndet. Wer zum Beispiel in eine Umweltzone ohne gültige Plakette fährt, erhält keine Punkte mehr. Hier wird lediglich die Geldstrafe von 40 auf 80 Euro angehoben.

Infografik zum Bußgeldkatalog

Infografik

Quelle: wirkaufendeinauto.de

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