Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
07.02.2013

Abmahnung Herrn Markus Riess

Herr Markus Riess aus Künzell spricht derzeit über Rechtsanwalt Franz Hohmann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aus. Von der Abmahnung des Herrn Markus Riess ist das Marktsegment „Elektroprodukte“ tangiert. Herr Markus Riess vertreibt unter seinem eBay Account “pluto-elektro” ebenfalls Elektroprodukte.

Mit der Abmahnung lässt Herr Markus Riess diverse angebliche Wettbewerbsverstöße wie z.B. in Bezug auf die Widerrufsbelehrung (40-Euro-Klausel) rügen und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung einfordern. Zudem sollen vom Empfänger der Abmahnung die Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts Franz Hohmann erstattet werden.
Der Abmahnung des Herrn Markus Riess liegt ein Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bei, der das zu unterlassende Verhalten nicht auf ein konkretes Produktsortiment beschränkt und auch keinen einschränkenden Zusatz enthält, dass das zu unterlassende Verhalten ausschließlich im geschäftlichen Verkehr gegenüber Letztverbrauchern zu gelten hat.

Sollten auch Sie eine Abmahnung des Herrn Markus Riess durch Rechtsanwalt Franz Hohmann erhalten haben sollten, raten wir dringend davon ab, die der Abmahnung des Herrn Markus Riess im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Modifikationen zu unterschreiben. Insbesondere sollte vor Abgabe einer solchen strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bedacht werden, dass hier ein Vertrag geschlossen wird, der lebenslange Gültigkeit hat.