Durch Urteil vom 18.06.2015 hat der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht zum Aktenzeichen I ZR 26/14 eine wettbewerbsrechtliche Streitsache an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Zwei am selben Ort ansässige Apothekenbetreiber waren darüber in Streit geraten, in welchen Fällen es zulässig ist, verschreibungspflichtige Medikamente nicht an den Patienten, sondern direkt an den verschreibenden Arzt auszuliefern. Der Beklagte hatte in zwei Fällen im Oktober und November 2012 Medikamente zur Behandlung eines Hepatitis-C-Patienten direkt an die Arztpraxis, von der das Rezept ausgestellt war, geliefert. Das Rezept wurde im gleichen Zug direkt von der Arztpraxis zur Apotheke weitergeleitet. Es handelte sich um verschreibungspflichtige Spezialmedikamente, in deren Anwendung der...
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02.01.2016