Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
11.07.2022

Zur irreführenden Werbung mit Testergebnissen

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main beschloss am 18.11.2021, dass eine Werbung mit „Testsieger … aus über 500 getesteten Matratzen“ irreführend sei, wenn diese Matratzen nicht in einem, sondern in mehreren Tests über mehrere Jahre hinweg geprüft wurden.Führen mehrere zusammengefasste Tests in die Irre?Beide Parteien waren Wettbewerber beim Online-Vertrieb von Matratzen. In der Ausgabe 10/2019 veröffentlichte die Stiftung Warentest einen Matratzentest. Dabei wurde die Matratze „Emma One“ in der Größe 90 × 200 cm und im Härtegrad “hart“ der Antragsgegnerin getestet und erhielt die Testnote „gut“ (1,7). Sie wurde damit zusammen mit einer anderen Matratze zum Testsieger ausgelobt. Die Antragsgegnerin warb in ihrem Onlineshop für ihre „Emma One“-Matratzen,...