Der Bundesgerichtshof entschied am 25.03.2021, dass Unternehmen für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal von ihren Kunden ein zusätzliches Entgelt erheben können. Voraussetzung sei, dass dieses Entgelt allein für die Nutzung dieser Zahlungsmittel verlangt werde.Ist die entgeltpflichtige Zahlung per PayPal und Sofortüberweisung rechtswidrig?Klägerin war die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, Beklagte ein Fernbusreise-Unternehmen. Dieses bot auf seiner Homepage die Zahlungsmöglichkeiten EC-Karte, Kreditkarte, Sofortüberweisung und PayPal an. Bei Sofortüberweisung und PayPal erhob die Beklagte ein vom jeweiligen Fahrpreis abhängiges zusätzliches Entgelt. Dagegen wandte sich die Klägerin. Sie erachtete dies als unlauter; die Zusatzgebühr verstoße...
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16.02.2022