Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
04.01.2016

Zitatrecht bei Übernahme von Interviews

Die Übernahme von Ausschnitten eines Exklusivunternehmens eines anderen Fernsehunternehmen kann nach den Grundsätzen des Zitatrechts zulässig sein. Damit wäre auch ohne Zustimmung des anderen Fernsehunternehmens als Urheber des Interviews eine ausschnittsweise Verbreitung von Ausschnitten aus diesem Interview möglich. Dazu müssen die Zitate aber stets als Erörterungsgrundlage für die eigene Berichterstattung eingesetzt werden.SachverhaltDie Parteien sind private Fernsehunternehmen. Die Klägerin hat ein Exklusivinterview mit Liliana M. Bezüglich der eigenen Zukunftsplanung und der Ehe mit dem ehemaligen Fußballer Lothar M. geführt. Dieses Interview wurde in der Sendung „Stars & Stories“ der Klägerin an zwei unterschiedlichen Tagen ausgestrahlt und entsprechend...