Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
09.11.2018

Zeichen einer Gesamtbezeichnung ist Zweitmarke

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 06.06.2018, Az. 6 U 94/17, dass ein Zeichen einer Gesamtbezeichnung einer Damenhose als selbstständige Zweitmarke qualifiziert werden kann, wenn dieses als konkrete Produktbezeichnung verstanden werden kann. Es seien deshalb die Rechte aus der für dieses Zeichen eingetragenen Marke verletzt, wenn es mit anderen Bezeichnungen als Teil einer Gesamtbezeichnung verwendet werde.Streit um MarkenrechtsverletzungDem Rechtsstreit liegt die Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche zugrunde. Streitgegenstand ist eine Damenhose mit der Bezeichnung „X Damen Hose MO“. Die Klägerin ist Inhaberin der nationalen Wortmarke „MO“, welche am 24.08.1999 unter anderem für Waren der Klasse 25, darunter Damenoberbekleidung und...