Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main hat mit seinem Urteil vom 15.10.2015 unter dem Az. 6 U 167/14 entschieden, dass eine Werbung irreführend ist, wenn sie eine jahrzehntelange Unternehmensgeschichte hervorhebt, obwohl die Firma in der Zwischenzeit aufgeteilt wurde und sich die werbegegenständlichen Leistungen auf den anderen Teil der Firma beziehen.Damit hat das OLG Frankfurt am Main der Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Vorinstanz (Landgericht Frankfurt am Main) teilweise stattgegeben und die Beklagte zur Unterlassung verurteilt, die folgenden Aussagen in ihrer Werbung zu verwenden:"1958 Geburtsjahr der A-Gruppe. In O1 gründet A1 sein erstes Ingenieur-Unternehmen.""1972 Start des Projekts "X" in 02. (...)""1978 A1 und seine Mitarbeiter planen die B-Versorgung...
Artikel
10.01.2016