Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
30.04.2014

Werbung für alkoholfreies Bier als „vitalisierend“ ist nicht wettbewerbswidrig.

Die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg wies die Unterlassungsklage eines Münchener Wirtschaft-Schutzvereins gegen eine bekannte Brauerei mit Sitz im nordrhein-westfälischen Warstein am 19.12.2013 durch Urteil als unbegründet ab. Der Kläger hatte von der Brauerei verlangt, in Hinblick auf eine Werbekampagne für alkoholfreies Bier die verwendete Aussage „vitalisierend“ zu unterlassen. Dabei stellte der Kläger auf die Verwendung der kritisierten Angabe auf den Rückenetiketten der Flaschen sowie auf den Sechser-Gebinden des Brauerei-Produkts „X Alkoholfrei“ ab.  Sein Unterlassungsbegehren begründete der Kläger mit dem Argument, dass die Bezeichnung „vitalisierend“ gegen die als „Health-Claims-Verordnung“ (HCVO) bekannte EU-Verordnung Nr....