Das Kammergericht in Berlin hat durch Urteil vom 19.06.2015 im Berufungsverfahren zum Aktenzeichen 5 U 7/14 eine Entscheidung in einem wettbewerbsrechtlichen Streit getroffen. Streitgegenstand sind Werbebriefe, die in Umschlägen mit Vermerken wie „Vertraulicher Inhalt, schnelle Antwort erbeten, Expresssendung, nur vom Empfänger zu öffnen“ und weiteren, ähnlichen „Eyecatchern“ versandt worden waren. Diese Briefe wurden durch die Antragsgegnerin, die ein Unternehmen in den Niederlanden betreibt, verschickt. Die Antragsgegnerin wirbt mit Hilfe der Briefe für Nahrungsergänzungs- und Arzneimittel, die von ihrem Unternehmen vertrieben werden. Antragsteller ist ein Verband, der sich der Wettbewerbskontrolle widmet. Nach Ansicht des Antragstellers handelt es sich bei den von der...
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08.12.2015