Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
12.12.2018

Verkäufer muss gebrauchten Zustand eines Smartphones angegeben

In einem Urteil vom 30.07.2018, Az. 33 O 12885/17 entschied das Landgericht München I, dass der Verkäufer eines auf der Handelsplattform Amazon angebotenen Smartphones auch auf dessen gebrauchten Zustand hinweisen muss. Die Verfassung dieses Produkts sei nämlich als wesentliche Information für eine informierte geschäftliche Entscheidung eines Verbrauchers anzusehen. Es genüge nicht, dass das Angebot den Zusatz „Refurbished Certificate“ enthält.Angebot für gebrauchtes Smartphone auf AmazonKlägerin des Verfahrens war der bundesweit tätige Dachverband aller 16 Verbraucherzentralen der Bundesländer und weiterer 25 Verbraucher- und sozialorientierter Organisationen in Deutschland. Dieser war der Ansicht, dass ein Angebot hinsichtlich eines Smartphones des Modells „BQ Aquaris...