Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
29.04.2014

Veröffentlichung von Verstößen gegen Hygieneanforderungen im Internet

Das Verwaltungsgericht (VG) in Osnabrück hat mit seinem Beschluss vom 08.05.3013 unter dem Aktenzeichen 6 B 18/13 entschieden, dass das Veterinäramt Verstöße gegen Hygienevorschriften in einer Bäckerei nicht im Internet veröffentlichen darf. Der Antragsteller richtet sich gegen die Veröffentlichung von Angaben zu seinem Betrieb auf der Plattform www.verstoesse.lebensmittel-futtermittelsicherheit.niedersachsen.de des Antragsgegners. Der Antragssteller ist Betreiber einer Bäckerei. Im Rahmen einer Routinekontrolle des Veterinäramts wurden 24 Verstöße bemerkt.  Nach Anhörung verhängte der Antragsgegner eine Geldbuße in Höhe von 1350.- € gegen den Antragsteller. Er teilte dem Antragsteller schriftlich mit, dass er näher bestimmte betriebs- und anlassbezogene Daten...