Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
15.10.2020

Veröffentlichung von Bewertungen auf einem Ärzteportal

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied am 09.04.2020, dass ein Ärztebewertungsportal eine von der Rechtsordnung gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion erfülle. Voraussetzung dafür sei, dass der Betreiber als neutraler Informationsmittler auftrete. Nutzerbewertungen in Form von Meinungsäußerungen seien auf einem solchen Portal hinzunehmen, wenn sie auf einer Tatsache beruhen und die Grenze zur Schmähkritik nicht überschreiten.Wann ist eine negative Bewertung rechtmäßig?Klägerin war eine Augenärztin, Beklagte die Betreiberin eines Arztsuche- und Bewertungsportal. Die Beklagte bietet auf ihrem Portal sog. Basisdaten von Ärzten an (Name, Fachrichtung, Praxisanschrift, Kontaktdaten ect.). Daneben können Bewertungen abgerufen werden. Die Nutzer können diese...