Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
22.10.2015

Unvereinbar: Snapchat und Datenschutz?

Snapchat erfreut sich besonders bei der jungen Generation zunehmender Beliebtheit. Über 50 Prozent der befragten mobilen Internetnutzer, die den kostenlosen Instant-Messaging-Dienst Snapchat nutzen, sind zwischen 16 und 24 Jahre alt. Die Besonderheit an Snapchat ist, dass Fotos an Freunde versendet werden können, die nur eine bestimmte Anzahl an Sekunden sichtbar sind und sich dann selbst „löschen“. Doch werden die übermittelten Daten tatsächlich gelöscht? Bereits in der Vergangenheit geriet Snapchat in die Kritik, dass mit relativ einfachen Mitteln versendete Dateien innerhalb der Ordnerstruktur der genutzten Geräte wieder aufzufinden waren.Ende Dezember 2013 entblößten Hacker rund 4,6 Millionen Snapchat-Nutzer und veröffentlichten die Daten auf der Website...