Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
02.05.2014

Unterlassungsurteil: Wonach richtet sich die Beschwer?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 24.01.2013 unter dem Aktenzeichen I ZR 174/11 entschieden, dass bei der Festsetzung des Streitwerts bezüglich eines Gerichtsverfahrens, das sich um einen Verstoß gegen eine Unterlassungsverpflichtung dreht, nicht darauf ankomme, ob auch um das Bestehen der Unterlassungsverpflichtung getritten wird oder lediglich über einen erfolgten Verstoß gegen eine Unterlassungsverpflichtung. Das Landgericht(LG) in Hamburg hatte fehlerhaft letztere Auffassung vertreten und die Berufung der Klägerin wegen des Nicht-Erreichens des nötigen Beschwerdewerts von 600 EUR zurückgewiesen.  Geklagt hatte eine Firma für Telefon- und Internetdienstleistungen gegen einen Mitbewerber. Die Beklagte verwendet für den Vertragsschluss mit Kunden ein...