Mit Urteil vom 21.11.2016 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass auch Prominenten ein Unterlassungsanspruch zusteht, wenn rechtswidrig in ihre Privatsphäre eingegriffen wurde. Ein Einblick in das Krankenzimmer und die Berichterstattung über den Krankheitsverlauf eines Prominenten stellen unerlaubte Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar. Auch Veröffentlichungen in Bezug auf das Körpergewicht des Betroffenen sind als Persönlichkeitsrechtsverletzung zu werten.SachverhaltBei dem Verfügungskläger handelt es sich um einen vor einigen Jahren schwer verunglückten Prominenten, über den in einer bundesweit erhältlichen Zeitschrift berichtet wurde. Dort wurde von einem "dramatischen Gewichtsverlust" und einer nicht feststellbaren...
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30.01.2017