Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
15.11.2019

Unterlassungsanspruch bei nicht anonymisierten IP-Adressen

Das Landesgericht Dresden entschied mit Urteil vom 11.01.2019, dass die Verwendung von Google Analytics ohne Anonymisierung der Nutzer-IP gegen das Datenschutzrecht sowie das Persönlichkeitsrecht des jeweiligen Nutzers verstoße.Fehlende Anonymisierung nur problematisch oder sogar ein Rechtsverstoß?Ein Verbraucher verklagte den Inhaber einer Webseite. Der Beklagte band in seinen Internetauftritt den Tracking-Dienst Google Analytics ein, ohne die IP-Adressen der Nutzer zu anonymisieren. Dies fand der Kläger durch ein selbst entwickeltes Tool heraus. Grundsätzlich werde durch Google Analytics die Möglichkeit angeboten, durch den Quellcode-Zusatz "anonymisiert" die letzten 8 Bit einer IP-Adresse zu löschen. Der Kläger verlangte vom Beklagten die Abgabe einer Unterlassungserklärung...