Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
04.05.2014

Typenbezeichnung der Ware muss in Anzeigen genannt werden

Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs klagte gegen ein Elektro-Einzelhandelsunternehmen mit fünf Filialen. Die Beklagte hatte in einer Zeitungsanzeige Elektrogeräte angeboten, ohne die Typenbezeichnung des abgebildeten Gerätes zu nennen. Die Klägerin hält die Werbung für irreführend und verlangt Unterlassung von der Beklagten. Landgericht und Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gaben der Klage statt. Die Beklagte legte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Der BGH wies die Revision zurück.  Durch das Weglassen der Typenbezeichnung des Gerätes habe die Beklagte wesentliche Informationen für den Verbraucher zurückgehalten. Es müssten aber in angemessenem Umfang alle wesentlichen Umstände weitergegeben werden. Diese Verpflichtung ergebe sich aus...