Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
03.01.2016

Störerhaftung von Host-Providern und Registraren

Die Störerhaftung von Host-Providern ist auf den Domain-Registrar nicht uneingeschränkt übertragbar. Eine vergleichbare Haftung trifft den Registrar nur in dem Fall, wenn die Verletzung von Persönlichkeits- oder Urheberrechten Dritter auch schon während des Vorgangs der Registratur offenkundig und unschwer feststellbar ist. Diese eingeschränkte Haftung des Registrars erklärt sich dadurch, dass er an der Speicherung der Information und dem eigentlichen Übermittlungsvorgang der Daten nicht beteiligt ist.SachverhaltDie Antragstellerin wendet sich gegen einige Äußerungen in einem Beitrag der Antragsgegnerin. Unter anderem sind Begriffe wie „Ratte", „glühende Rassistin", „Religionshetzerin" und „Teil des braunen Gifts" verwendet worden. Hiergegen richtete sich die...