Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
08.05.2014

Stören sich die Mähroboter zweier Konkurrenten...

Das Landgericht (LG) in Düsseldorf hat unter dem Aktenzeichen 38 O 70/13 U mit seinem Urteil vom 05.07.2013 einen Antrag auf einstweilige Verfügung abgelehnt, den ein Hersteller eines Mähroboters gegen einen Konkurrenten gestellt hatte.  Die Mähroboter sind in der Lage, innerhalb eines durch einen stromführenden Begrenzungsdraht umrandeten Gebietes, in selbstständiger Weise Rasenflächen zu mähen. Die Steuerungssysteme der Mähroboter des Antragsstellers und des Antragsgegners sind unterschiedlich. Es können Funktionsstörungen bei Geräten der Antragsteller auftreten, falls in unmittelbarer Nähe ein Gerät "Indego" der Antragsgegnerin eingesetzt wird. Die Antragsteller sind der Ansicht, die Störungen resultierten aus den Emissionen der anderen Geräte. Da die...