Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
02.03.2015

Simyo: kein Entgelt für Papierrechnungen

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Handyanbieterin Simyo GmbH bei ihren Kunden kein zusätzliches Entgelt verlangen darf, das das Unternehmen in der Vergangenheit für die Erstellung von Papierrechnungen verlangt hatte. Zudem hat der Senat entschieden, dass eine von der Anbieterin bis dato verwendete Klausel in ihren AGB unwirksam sei. Wörtlich hieß es in der vertraglichen Regelung: "Bei Nutzung der elektronischen Rechnung gilt diese als zugegangen, wenn diese im persönlichen Service Bereich des Kunden zur Verfügung steht." Nach Auffassung des Gerichts handle es sich dabei um eine nicht zulässige Zugangsfiktion, die einen Nachteil für den Kunden darstellt.Bei dem Kläger handelte es sich um einen gemäß § 4 UKlaG eingetragenen Verein, der im Bereich des...