Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
20.04.2014

Selbst beauftragter Warentest unlauter

Die Darstellung eines selbst beauftragten Warentests als eine von einem unabhängigen Institut durchgeführte Testreihe ist grundsätzlich wettbewerbswidrig.  Dies stellte das OLG Hamburg in einem Urteil vom 16.12.2013 (Az. 5 U 278/11) fest und untersagte daher der Beklagten die weitere Werbung unter Bezugnahme auf die oben genannte Darstellung. Die Beklagte hatte zuvor mehrfach in einer Printwerbung für die von ihr vertriebene Margarine mit den Sätzen „Nr. 1 im Geschmack“ und „Probieren Sie jetzt selbst den Testsieger* im Geschmack!“ geworben. Mit dem Sternchen war dabei auf die letzte Zeile der abgedruckten Werbung verwiesen worden, in der in einer verhältnismäßig kleinen Schriftgröße der Hinweis „*Verbrauchertest 2011 eines unabhängigen...