Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
29.03.2019

Schadenersatz wegen illegalem Live-Streamings

Das Landesgericht Hamburg entschied bereits am 23.02.2017, dass bei Live-Streaming einer Pay-TV-Sendung über das Internet eine Urheberrechtsverletzung vorliege. Auch sämtliche Formen des Pay-TVs seien Sendungen im Sinne des Urheberrechts, sofern das Sendeunternehmen selbst die Dekodierungsmittel bereitstelle. Somit habe das Pay-TV-Unternehmen auch das ausschließliche Recht, die Funksendungen weiterzusenden und öffentlich zugänglich zu machen. Außerdem habe bei illegalem Streamings der Betreiber der Streaming-Plattform als auch dessen technischer Dienstleister gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden zu haften.Weiterleitung von Sendesignal als Urheberrechtsverletzung?Klägerin war ein Pay-TV-Sender. Der Beklagte zu 1) betrieb eine Streaming-Plattform. Darüber waren...