Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
15.12.2015

Redtube-Abmahnung war vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung

Ende des Jahres 2013 machten die "Redtube-Abmahnungen“ der Firma The Archive AG, Blumenweg 3a, 8303 Bassersdorf, durch die Kanzlei U + C Rechtsanwälte URMANN+COLLEGEN die Runde. Die Abmahnwelle platze im sprichwörtlichen Sinne. Nun hat das AG Regensburg Thomas Urmann sowie die Z9 Verwaltungs-GmbH (zum bisherigen Verfahren und zum Versäumnisurteil) nach beinahe zwei Jahren gesamtschuldnerisch zum Schadensersatz verurteilt sowie gegenüber Thomas Urmann festgestellt, dass diesem Anspruch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung zu Grunde liegt. Nach Ansicht des AG Regensburg sind ausreichende Anhaltspunkte für ein arglistiges Verhalten der Beklagten Urmann belegt.Das Urteil des Amtsgerichts Regenburg (Az.: 3 C 451/14) im Volltext:Amtsgericht RegensburgAz.: 3 C 451/14In dem...