Das OLG Stuttgart hat im November 2015 entschieden, dass die vom Taxi-Vermittler „mytaxi“ über eine Handy-App angebotenen Rabatte nicht gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verstoßen. Mytaxi werde durch den Betrieb der App oder den gewährten Rabatt nicht zu einem Taxiunternehmer im Sinne des (PBefG) und unterliege daher nicht dem Rabattverbot.Mytaxi hatte unter anderem im Raum Stuttgart damit geworben, dass Kunden für über die mytaxi-App gebuchte Taxifahrten vom App-Betreiber ein fünfzigprozentiger Preisnachlass gewährt würde. Dieser Nachlass wurde für auf elektronischem Wege bezahlte Fahrten gewährt. Im Taxi wurde der reguläre Fahrpreis berechnet, die Abrechnung mit dem Kunden erfolgte aber über mytaxi. Ein Branchenverband hatte gegen den App-Betreiber eine...
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06.01.2016