Mit Urteil vom 28.11.2016 hat das OLG Brandenburg entschieden, dass Kläger Persönlichkeitsverletzungen im Internet an jedem Gerichtsstandort bundesweit einklagen können, sofern kein unmittelbarer regionaler Bezug besteht.Der Kläger (T.G.) und Geschäftsführer eines Unternehmens, verklagte eine als "Admin-C" (administrative contact) bei einem Internetunternehmen beschäftigte Person, da bei Eingabe seines Namens in die Suchmaschine Links zu Seiten auftauchten, in denen er als "Krimineller" bezeichnet wurde, aber auch vor Geschäften mit ihm gewarnt wurde: "So mancher Kunde, der einen dieser Gutscheine einlöste, geriet in eine Abofalle", hieß es da beispielsweise. Auch über sein unternehmerisches Geschick konnte man lesen: "...eine GmbH, die er fast an die Wand gefahren hätte."...
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29.01.2017