Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
15.01.2019

Negative Arztbewertung muss gelöscht werden

In einem Urteil vom 18.09.2018, Az. 6 O 39/18 kam das Landgericht Frankenthal zu dem Ergebnis, dass eine negative Arztbewertung auf einem Onlineportal von der Betreiberin des Hostproviders zu löschen sei, wenn der Verfasser zur Bestätigung des Arzt-Patientenverhältnisses lediglich eine Abschlussbescheinigung der ärztlichen Behandlung vorlege. Für den Nachweis eines solchen Kontakts als Ausgangspunkt einer ärztlichen Beurteilung seien vielmehr weitere Indizien nötig. Negative Bewertung auf einem ÄrzteportalStreitgegenstand des Verfahrens war eine Bewertung für einen Arzt auf einem Ärzteportal im Internet. Es handelte sich dabei um eine anonyme Beurteilung des Klägers, welcher als Kieferorthopäde in einer Gemeinschaftspraxis tätig ist. Diese fiel mit einer aus einzelnen...