Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
16.05.2018

Nachahmung einer bekannten Produktausstattung

Die Nachahmung einer Produktausstattung könne auch dann eine unlautere Rufausbeutung darstellen, wenn die Nachahmung mit einer nicht verwechslungsfähigen Wortmarke bedruckt sei. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. mit Urteil vom 28.02.2018. Die Klebstofftube eines bekannten Herstellers besitze wettbewerbsrechtliche Eigenheit und habe einen hohen Wiedererkennungswert. Dies gelte auch, wenn der Schriftzug selbst nicht lesbar sei. Werden die prägenden Merkmale der Klebstofftube übernommen, erkenne der angesprochene Verkehr die Anlehnung an das Original und könne glauben, Eigenschaften und Qualität entsprechen dem des Originals. Damit werde der gute Ruf ausgenutzt; auf eine sich vom Originial unterscheidende Beschriftung komme es nicht mehr an.Unlautere Nachahmung durch...