Alleine das Rechtswesen produziert an jedem einzelnen Tag eine Anzahl an Briefen und Postsendungen, die nicht überschaubar ist. Einige von ihnen dienen der Klärung von Sachverhalten, andere eröffnen neue Probleme. So geschehen bei der Zustellung einer einstweiligen Verfügung, die ein Anwalt seinem Kollegen zustellte – und die dieser nicht annehmen wollte.Die Annahme wird verweigertIm vorliegenden Fall, der sich seit mehreren Jahren durch die unterschiedlichen Instanzen der deutschen Gerichte schob, stand eine solche einstweilige Verfügung im Mittelpunkt. Sie dient allgemein der Wahrung subjektiver Rechte zu einem Zeitpunkt, da eine Entscheidung in der Hauptsache aussteht. Der Empfänger kann folglich zu einem Tun, meist jedoch zu einem Unterlassen verpflichtet werden. Oder anders...
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28.10.2015