Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
23.12.2015

Markenzusatz „Germany“ irreführend für Waren aus China

Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. verbietet einem deutschen Unternehmen die Verwendung eines Logos mit der Bezeichnung "Germany" für in China hergestellte Produkte. Vorbehalten bleibt die Benutzung des Logos zusammen mit einer Herkunftsangabe wie "Made in China".Aufgrund des Registrierungshinweises (des "®"-Symbols) und des fehlenden Rechtsformzusatzes ist das Logo als Marke und nicht als Unternehmenskennzeichen zu werten. "Germany" weist daher nicht auf den Unternehmenssitz, sondern auf die Produktherkunft hin und ist irreführend.Damit bestätigt das Gericht seine bisherige Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 05.05.2011, Az. 6 U 41/10).SachverhaltDie Messwerkzeugherstellerin Vogel Germany GmbH & Co. KG verwendete bei ihren in China fabrizierten Produkten...