Das Oberlandesgericht (OLG) in Köln hat mit seinem Urteil vom 20.11.2015 unter dem Az. 6 U 40/15 entschieden, dass die Suchergebnisse bei amazon.de eine Markenverletzung darstellen können, wenn die Ergebnisse, die bei der Eingabe eines Markenbegriffes erscheinen, nur Artikel von Mitbewerbern zum Vorschein bringen. Es liege nur dann dabei kein Rechtsverstoß vor, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass keins der Ergebnisse der Such-Eingabe entspricht.Damit hat das OLG der Berufung der Beklagten teilweise stattgegeben.Der Antragsteller vertreibt Stühle unter der Bezeichnung „NEEDforSEAT“ und ist Inhaber der Marken „NEEDforSEAT“ und „MAXNOMIC“, die für Möbel eingetragen ist. Die Antragsgegnerin ist die Plattform „amazon.de“. Der Antragsteller ist auf amazon...
Artikel
06.12.2015