Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
28.10.2015

Markenverletzung durch Google-Suchtreffer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 30.07.2015 unter dem Az. I ZR 104/14 entschieden, dass ein Betreiber eines Onlineshops seine interne Suchmaschine nicht so programmieren darf, dass Suchanfragen von Nutzern (hier der Begriff "Poster Lounge") in einer mit einer Marke verwechselbaren Weise in den so genannten Quelltext der Webseite aufgenommen werden. Ansonsten ist er als Täter dafür verantwortlich, dass eine Suchmaschine wie Google aus der im Quelltext vorgefundenen Begriffskombination Ergebnisse generiert, die über einen Link zu dem Onlineshop des Betreibers führen.Damit hat der BGH der Revision des Beklagten teilweise stattgegeben, insoweit die Pflicht zur Auskunftserteilung und zum Schadensersatz betroffen ist. Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung an die...