Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
15.05.2019

Marken-Verlinkung auf Instagram ist nicht immer Schleichwerbung

Jüngst hatte sich das Kammergericht Berlin erneut mit der Werbekennzeichnungspflicht von Instagram-Beiträgen zu beschäftigen. Das Urteil vom 08.01.2019, Az. 5 U 83/18 diesbezüglich lautete, dass nicht jede Marken-Verlinkung in dem sozialen Netzwerk als Schleichwerbung anzusehen sei. So sei es auch möglich, Links zu der Internetpräsenz von Unternehmen zu setzen, wenn damit allein dem Informationsinteresse der Instagram-Follower gedient werde.Instagram-Beiträge mit Verlinkungen von UnternehmenDer Rechtsstreit betrifft drei Veröffentlichungen der Influencerin Vreni Frost (Antragsgegnerin) auf Instagram. Die Bildbeiträge enthielten allesamt Tags und Links mit Weiterleitungen zu den Instagram-Accounts von Unternehmen, ohne dass diese jedoch eine Kennzeichnung als Werbung aufwiesen....