Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
07.12.2015

Kondome mehrfach verwenden?!

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 26. November 2015 entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn Kondome mit dem Werbeslogan "1 Tüte a 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen" beworben werden.Bei der Antragstellerin handelte es sich um die Verkäuferin von verschiedenen Waren aus dem fairen Handel. Unter anderem vertreibt sie Kondome, ebenso wie die Antragsgegnerin, die ihr Sortiment über einen Internetshop bundesweit verkauft. Diese werden von ihr jedoch nicht in einer klassischen Faltschachtel versendet, sondern in speziell hergestellten Folienbeuteln. Auf der Rückseite befindet sich der streitige Hinweis "1 Tüte a 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen.".Am 30. Juli 2015 wurde die Antragsgegnerin von der Antragstellerin abgemahnt, wobei sie zugleich dazu...