Das Landgericht (LG) in Frankfurt (Oder) hat mit seinem Urteil vom 03.09.2015 unter dem Az. 31 O 29/15 entschieden, dass eine Kfz-Werkstatt mit "HU/AU" werben darf. Die Werkstatt sei zwar nicht selber zur Durchführung der Haupt- und Abgasuntersuchung berechtigt, diese dürfe nur von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorgenommen werden. Jedoch hat die Werkstatt im vorliegenden Fall nicht behauptet, diese Untersuchungen durchzuführen, daher sei die Werbung auch nicht unwahr. Außerdem sei den meisten Autofahrern bekannt, dass zur Durchführung der HU/AU zugelassene Prüfer in die Werkstatt kämen.Die Klägerin ist ein Interessenverband für das Kraftfahrzeuggewerbe. Der Beklagte ist ein Betreiber einer Kfz-Werkstatt. Er wirbt regelmäßig mit "HU/AU". Die Klägerin...
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20.10.2015