Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
26.09.2022

Keine Werbung in Newsletter-Bestätigung

Das Landgericht Stendal entschied am 12.05.2021, dass ein Verstoß gegen § 7 UWG vorliege und damit ein Unterlassungsanspruch bestehe, wenn die Bestätigungsmail zu einer Newsletter-Anmeldung im Double-opt-in-Verfahren dezente Werbung enthält.Wie muss eine Double Opt-in Bestätigungsmail gestaltet sein?Der Kläger erhielt von der Beklagten eine E-Mail zur Bestätigung einer Newsletter-Anmeldung im Rahmen des Double Opt-in-Verfahrens. Diese Bestätigungsmail enthielt den Text „Welcome to ZzZzZzZzZ " und "Hast du Fragen zum Newsletter? Kontaktiere uns über: info@ ZzZzZzZzZ.de". Außerdem enthielt die Bestätigungsmail das Logo der Beklagten.Auch einzelne unverlangte Werbemails sind unzulässigDas Landgericht Stendal entschied, dem Kläger stehe ein Unterlassungsanspruch wegen...