Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
25.09.2018

Keine Irreführung bei markenrechtlichem Lizenzvertrag

Mit Beschluss vom 14.03.2018 entschied das Oberlandesgericht Frankfurt a.M., dass keine Markenrechtsverletzung durch die Nutzung einer Domain vorliege, wenn der Markeninhaber dem Domaininhaber eine Lizenz zur umfassenden Nutzung der Marke erteilt habe. Die Nutzung einer Marke durch einen zweiten Lizenznehmer gegenüber einem länger bestehenden Lizenznehmer sei nicht irreführend, soweit die Lizenzerteilung markenrechtlich zulässig sei.Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Gebrauch einer fremden Marke?Die Antragstellerin schloss ursprünglich mit dem Markeninhaber einen Franchisevertrag. Dadurch wurde sie ermächtigt und verpflichtet, die B-Methode anzuwenden, Trainer auszubilden und gewerbliche Schutzrechte, insbesondere das Warenzeichen "B", zu benutzen. Per vertraglicher Regelung...