Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
10.12.2015

Keine Haftung des Vertreibers für fehlende Kennzeichnungen

Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat mit seinem (vom OLG Köln teilweise abweichenden) Urteil vom 24.09.2015 unter dem Az. I-2 U 3/15 entschieden, dass ein Händler von Elektrogeräten nicht dafür haftet, dass der Hersteller die vorgeschriebene Kennzeichnung auf Geräten nach dem ElektroG nicht angebracht hat. Anders als bei einer fehlenden Registrierung haftet hier der Händler nicht. Folglich liege auch kein Wettbewerbsverstoß vor, der abgemahnt werden könnte. Damit hat das OLG auf die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf dieses abgeändert und den Beklagten zur Zahlung von außergerichtlichen Kosten verurteilt. Im Übrigen hat das Gericht die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.Der Kläger stellt Kopfhörer her...