Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
28.09.2020

Kein nennenswerter Wettbewerbsverstoß unter bestimmten Umständen

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main entschied am 22.01.2020, dass unter gewissen Umständen keine spürbare Zuwiderhandlung gegen Marktverhaltensregelung vorliege. Das sei anzunehmen, wenn aufgrund einer offensichtlichen Gesetzeslücke eine schnelle Änderung des Gesetzes erfolgt und daher die Beeinträchtigung geschützter Interessen nur theoretischer Natur sei.Wer muss die Kosten des Streitwertes tragen?Kläger war ein Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs; Beklagter ein Onlinehändler für Getränke. Die Parteien stritten nach Erledigung eines Rechtsstreits über den Streitwert und die Kostentragungspflicht. Der Beklagte hatte Eierlikör angeboten, der auch Sahne beinhaltete. Dies hielt die Klägerin als unvereinbar mit der Spirituosen-VO und daher als wettbewerbswidrig. Sie...