Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
23.10.2015

Katalog-Werbung für Ferienhäuser

Preisangabe für Ferienhäuser im Katalog muss auch die Gebühren für die Endreinigung enthalten. Eine getrennte Auflistung solcher Kostenpositionen ist generell wettbewerbswidrig. Der Verbraucher muss keinesfalls selbstständig derartige getrennte Kosten ermitteln und verknüpfen.SachverhaltEin Touristikunternehmen für spezielle Angelreisen warb in seinen Katalogen für die von ihm betriebenen Ferienhäuser. Die Preise für die Ferienhäuser wurden dabei unterschiedlich dargestellt. In einigen Fällen wurde ein Gesamtpreis inklusive der notwendigen Gebühr für die Endreinigung angegeben. In anderen Fällen wurde lediglich der Preis ohne Endreinigung aufgeführt. Die Angabe der Gebühr für die Endreinigung wurde dann separat aufgeführt. Diese Gebühren wurden dann als...