Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
10.08.2020

Jameda verfügt über teilweise unzulässige Funktionen

Das Oberlandesgericht Köln entschied am 14.11.2019, dass mehrere frühere und aktuelle Funktionen von Jameda unzulässig seien. Denn das Portal verlasse damit die Rolle eines "neutralen Informationsmittlers" und gewähre seinen zahlenden Ärzten auf unzulässige Weise verdeckte Vorteile.Was darf Jameda anbieten?Der Kläger, ein Facharzt, verlangte vom Ärztebewertungsportal Jameda die Löschung seiner ohne Einwilligung veröffentlichten Profildaten. Die Beklagte hatte für alle ihr bekannten, in Deutschland ansässigen Ärzte eine Profilseite mit Name, Fachrichtung, Kontaktdaten der Arztpraxis sowie einem mit einer grauen Silhouette versehenen Profilbild (sog. Basis-Profil) angelegt. Die Daten erlangte die Beklagte aus allgemein zugänglichen Quellen. Nutzer des Bewertungsportals...