Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
03.01.2016

Internetverbot für Straftäter

Das OLG Hamm hat im November 2015 beschlossen, dass es im Einzelfall zulässig ist, einem Straftäter im Rahmen einer Bewährung die Nutzung des Internets zu verbieten.Im verhandelten Fall ging es um die Beschwerde eines wegen der Verbreitung kinderpornographischer Schriften verurteilten Mannes gegen eine Bewährungsauflage. Er war im Juni 2011 zu einer Haftstrafe von einem Jahr, im Mai 2012 noch einmal wegen desselben Delikts zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haft wurde der Rest der Strafe im April 2015 zur Bewährung ausgesetzt. Dabei wurden dem Verurteilten mehrere Weisungen erteilt, darunter auch:„5. Dem Verurteilten wird darüber hinaus untersagt, einen Internetanschluss zu betreiben oder in...